CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora -
in D und EU auch WA = Washingtoner Artenschutzabkommen genannt
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Auf der nächsten CITES Vertragsstaatenkonferenz vom 17. bis 28. August 2019 sollen „finished musical instruments“, „finished musical instrument parts“ und „finished musical instrument accessories“ entlistet, also die Handelshemmnisse aufgehoben werden.
DAS IST NUN GESCHEHEN!
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Völkerrechtlich trat das am 26. November 2019 in Kraft.
In der EU ist es am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten.
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Ab hier ‚alter’ Text (vor 11.2019):
• Es geht also um den Artenschutz, hier konkret um den Besitz und den kontrollierten Handel u. a. mit Palisander (Rosewood/Dalbergia).
• Für die, die es nicht wissen: Die wirklich meisten Gitarren haben zumindest ein Griffbrett aus Palisander. Bei akustischen Gitarren kommen meist noch die Stege/Saitenhalter dazu, und wenn vorhanden, auch die Kopfplattenfurniere
• auch kleinste Gitarrenteile (zB Stegstecker) und Zubehör sind betroffen -
• Ich bin seit Mitte Dezember 2016 an diesem Thema intensiv dran (ich war zB am 7. Juni 2017 ganztätigig zu einer Schulung beim Thünen-
• So wie es im Moment aussieht, muss sich kaum jemand ernsthafte Sorgen machen, denn es gilt zumindest eine Untergrenze von 10 kg bei Grenzübertritten in Nicht-
• Trotz der Unklarheiten bemühe ich mich, jedes verkaufte Instrument oder auch nur Bestandteile, den derzeitig geltenden Vorgaben gemäss dem Käufer zu deklarieren und ihn auf die Rechtslage hinzuweisen.
• WICHTIG: Meinen Warenbestand habe ich am 31.12.2016 der zuständigen Behörde gemeldet. Inzwischen habe ich auch eine Bestätigung meiner Waren als „Altbestände und Vorerwerb“!
• Ich bin außerdem mit einem sehr qualifizierten Kollegen zZ am Thema Gutachten für Instrumente mit CITES-
• Interessant ist eine Seite des Landes Niedersachsen (Link):
„Erst im Falle eines beabsichtigten Verkaufs von Musikinstrumenten oder Holzteilen der neu geschützten Arten in ein Drittland außerhalb der EU müssen Bescheinigungen beim NLWKN als zuständiger Landesbehörde beantragt werden. Diese dienen dazu, beim Bundesamt für Naturschutz eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten.
Für den gewerbsmäßigen Handel besteht als Folge der Unterschutzstellung dieser Holzarten zusätzlich eine Buchführungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung über den An-
• Was die jeweiligen Bescheinigungen kosten, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Jede einzelen Naturschutzbehörde legt das individuell fest.
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• Die Besitz-
• auch auf der Musikmesse 2017 in Frankfurt war CITES ein großes Thema -
• die Musikinstrumentenhändler-
meine Schlussbemerkungen:
A Gefährdete Bäume schützen ja, aber dann doch bitte den lebenden Bestand vor Ort!
B Meine bisherigen Recherchen und Gespräche mit Fachleuten haben eindeutig ergeben, dass es keinen Mangel an Dalbergia latifolia gibt -
C1 Wenn überhaupt, dann sollten die Zertifikate dem Holz bzw. Instrument zugeordnet werden und nicht dem Eigentümer. So wie es jetzt läuft, ist es ein echtes Bürokratiemonster mit völlig unklarem Erfolg.
C2 Die SOMM schlägt zB vernünftigerweise vor, dass die Hölzer nur einmal registriert werden, nämlich dann, wenn sie in die EU importiert werden -
D Warum (jedenfalls bisher) nur Musikinstrumente im Fokus stehen, ist unklar -
E Nach derzeitigem Stand (12.2017) treibt dieses strenge Bürokratiemonster in der EU nur in Deutschland sein Unwesen -
F Stichwort Bürokratiemonster und Kontrollen: lt. Zoll online sind „ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten“ unter CITES-
G Ganz ‚lustig’ wird es, wenn sich bewahrheitet, was manche Botaniker vermuten, nämlich dass Dalbergia latifolia gar nicht überall, von wo wir es jetzt beziehen, ursprünglich heimisch ist und damit gar nicht unter Artenschutz fällt …
H noch was Wichtiges: „Koch [PD Dr. habil. Gerald Koch vom Thünen-
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I Artenschutz -
J … und dass diese Unterschutzstellung sogar solche Blüten treibt, dass auch andere Hölzer vom Zoll nicht abgefertigt werden bzw. in Deutschland von Zollamt zu Zollamt rumgeschickt werden -
Allerletzte Schlussbemerkung: Jetzt werden also längst gefällte Bäume, selbst Splitter von ihnen, aufwendiger und konstenintensiver geschützt als viele bedrohte Menschen auf diesem Planeten -
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• Bundesamt für Naturschutz (BfN) -
• BfN: Ergebnisse CITES CoP17 (Artenschutzkonferenz Oktober 2016)
• BfN: Allgemeines zum Holz geschützter Arten; Links
• BfN: Holzliste geschützter Arten per 01.2017
• BfN: Genehmigungen für Musikinstrumente im Rahmen von Konzertreisen
• BfN: Musikinstrumentenbescheinigung für Instrumente im Reisegepäck
• BfN: Antragstellung online für „Musikinstrumentenbescheinigung“
• Antrag Vermarktungsgenehmigung-
• Background to CITES nur in englisch / only in english
• Die zuständige „European Commission, Environment, CITES, Enforcement Group“
veröffentlichte im Sommer 2017 eine FAQ
• PDF der EU-
„implementation_of_cites_cop17_listing_of_rosewood_clean.pdf“ suchen
• Natur-
• Thünen-
• Zoll -
• WISIA -
Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn
• wood-
Ich habe diese Informationen nach bestem aktuellem Wissen verfasst. -
Verbindliche Auskünfte erteilen das „Bundesamt für Naturschutz“ (aber Achtung, es ist nicht weisungberechtigt für die allein zuständigen Unteren Naturschutzbehörden!), das „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ (Legislative!), bedingt auch das „Umweltbundesamt“ und letztendlich die jeweils zuständige „Untere Naturschutzbehörde“ -