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CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora  -  Unterschutzstellung aller Palisander- und weiterer Hölzer durch EG-Verordnung 338/97 / VO(EG) 338/97 am 4. Februar 2017

in D und EU auch WA = Washingtoner Artenschutzabkommen genannt


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Auf der nächsten CITES Vertragsstaatenkonferenz vom 17. bis 28. August 2019 sollen „finished musical instruments“, „finished musical instrument parts“ und „finished musical instrument accessories“ entlistet, also die Handelshemmnisse aufgehoben werden.


DAS IST NUN GESCHEHEN!

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Völkerrechtlich trat das am 26. November 2019 in Kraft.

In der EU ist es am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten.

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Ab hier ‚alter’ Text (vor 11.2019):


 Es geht also um den Artenschutz, hier konkret um den Besitz und den kontrollierten Handel u. a. mit Palisander (Rosewood/Dalbergia).

 Für die, die es nicht wissen: Die wirklich meisten Gitarren haben zumindest ein Griffbrett aus Palisander. Bei akustischen Gitarren kommen meist noch die Stege/Saitenhalter dazu, und wenn vorhanden, auch die Kopfplattenfurniere

 auch kleinste Gitarrenteile (zB Stegstecker) und Zubehör sind betroffen - ja, sogar jeder kleinste Holzsplitter muss erfasst werden, denn es gibt keine Mindestmenge

 Ich bin seit Mitte Dezember 2016 an diesem Thema intensiv dran (ich war zB am 7. Juni 2017 ganztätigig zu einer Schulung beim Thünen-Institut in HH) und muss leider sagen, dass mich das alles noch längst nicht auf einen endgültigen Stand gebracht hat … was aber auch vorläufig - oder vielleicht gar nie - nicht möglich ist, denn klare und eindeutige Vorgaben gibt es zZ weder in Deutschland, noch in der EU, und schon gar nicht weltweit. Und wenn, dann sind sie wie gesagt von Staat zu Staat, von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadtbezirk zu Stadtbezirk oder Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich! … frühere Kleinstaaterei ist nix dagegen

 So wie es im Moment aussieht, muss sich kaum jemand ernsthafte Sorgen machen, denn es gilt zumindest eine Untergrenze von 10 kg bei Grenzübertritten in Nicht-EU-Staaten bzw. der Wert des geschützten Holzes (also wirklich nur der Anteil des geschützeten Holzes am Instrument!) muss 250 Euro überschreiten. - Wohlgemerkt, es geht hier nur um CITES II (EU-Schutz „B“). Bei CITES-I-geschützten Hölzern (zB dem sog. Rio-Palisander) sind die Handels- und Reisebeschränkungen deutlich strenger!

 Trotz der Unklarheiten bemühe ich mich, jedes verkaufte Instrument oder auch nur Bestandteile, den derzeitig geltenden Vorgaben gemäss dem Käufer zu deklarieren und ihn auf die Rechtslage hinzuweisen.

 WICHTIG: Meinen Warenbestand habe ich am 31.12.2016 der zuständigen Behörde gemeldet. Inzwischen habe ich auch eine Bestätigung meiner Waren als „Altbestände und Vorerwerb“!

 Ich bin außerdem mit einem sehr qualifizierten Kollegen zZ am Thema Gutachten für Instrumente mit CITES-Hözern dran! Wer Fragen und Begutachtungsbedarf hat, kann sich gerne melden.

 Interessant ist eine Seite des Landes Niedersachsen (Link):

   „Erst im Falle eines beabsichtigten Verkaufs von Musikinstrumenten oder Holzteilen der neu geschützten Arten in ein Drittland außerhalb der EU müssen Bescheinigungen beim NLWKN als zuständiger Landesbehörde beantragt werden. Diese dienen dazu, beim Bundesamt für Naturschutz eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten.

   Für den gewerbsmäßigen Handel besteht als Folge der Unterschutzstellung dieser Holzarten zusätzlich eine Buchführungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung über den An- und Verkauf. Bei evtl. Kontrollen stehen aber nicht Privatpersonen im Fokus, die ihr Musikinstrument verkaufen wollen, sondern vielmehr der kommerzielle Handel, Großhändler und große Hersteller.“

 Was die jeweiligen Bescheinigungen kosten, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Jede einzelen Naturschutzbehörde legt das individuell fest.

-  Die Schweiz verlangt zB unverschämte 88 Franken (rd. 83 Euro) bei Einfuhr eines Instruments. … nur für ein Blatt Papier.   Stand 2017

 Die Besitz-Zertifikate/Genehmigungen sind nur drei Jahre gültig. Dann müssen sie zurückgeschickt (!) und ggfs. neue beantragt werden. (Nee, muss man nicht verstehen!) - Dass das jeweils kostenpflichtig ist, sei auch noch erwähnt. - In Berlin kostet das zB bei einem Wert des Holzes bis 200 Euro 15 bis 30 Euro und bei einem Wert bis 500 Euro 30 bis 60 Euro. Stand 06.2019

 auch auf der Musikmesse 2017 in Frankfurt war CITES ein großes Thema - das ging bei den Kontrollen vor der Messe so weit, daß weit über 100 Instrumente beschlagnahmt wurden - und das auch nur wegen des Übereifers deutscher Beamter!

 die Musikinstrumentenhändler- und Herstellerverbände haben bisher leider gar nichts handfestes erreicht, sagen aber, dass sie weiter am Thema dran sind. Drücken wir also mal die Daumen …


meine Schlussbemerkungen:

A  Gefährdete Bäume schützen ja, aber dann doch bitte den lebenden Bestand vor Ort!

B  Meine bisherigen Recherchen und Gespräche mit Fachleuten haben eindeutig ergeben, dass es keinen Mangel an Dalbergia latifolia gibt - schon gar nicht, was die geringen Mengen für die Musikinstrumente betrifft

C1  Wenn überhaupt, dann sollten die Zertifikate dem Holz bzw. Instrument zugeordnet werden und nicht dem Eigentümer. So wie es jetzt läuft, ist es ein echtes Bürokratiemonster mit völlig unklarem Erfolg.

C2  Die SOMM schlägt zB vernünftigerweise vor, dass die Hölzer nur einmal registriert werden, nämlich dann, wenn sie in die EU importiert werden - gute Idee!

D  Warum (jedenfalls bisher) nur Musikinstrumente im Fokus stehen, ist unklar - zumal unsere Branche nur 0,2 Prozent der Hölzer verbraucht! - Man könnte von Wilkür sprechen …

E  Nach derzeitigem Stand (12.2017) treibt dieses strenge Bürokratiemonster in der EU nur in Deutschland sein Unwesen - auch interessant, oder?

F  Stichwort Bürokratiemonster und Kontrollen: lt. Zoll online sind „ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten“ unter CITES-Schutz  -  wer bitte überprüft das alles? … zumal, wenn in den jeweiligen Natur- und Artenschutz-Behörden dafür nur Stundenkontigente vorgesehen sind!

G  Ganz ‚lustig’ wird es, wenn sich bewahrheitet, was manche Botaniker vermuten, nämlich dass Dalbergia latifolia gar nicht überall, von wo wir es jetzt beziehen, ursprünglich heimisch ist und damit gar nicht unter Artenschutz fällt …

H  noch was Wichtiges: „Koch [PD Dr. habil. Gerald Koch vom Thünen-Institut für Holzforschung] unterstrich in seinen Erklärungen, dass man weiterhin die im CITES-Anhang II befindlichen Hölzer verwenden solle, da sie sonst womöglich in den Herkunftsländern beispielsweise zu Holzkohle verarbeitet würden.“  Quelle: Musikmesse 2017: Branchentreff im Umbruch in „das musikinstrument“

-  das hat sich inzwischen bewahrheitet - welch Irrsinn!

I  Artenschutz - Umwelt- und Naturschutz: An der letzten CITES-Konferenz in Südafrika nahmen „zwei Wochen lang über 2000 Delegierte aus 183 Staaten teil“. Mag jeder selbst die Verhältnismäßigkeit beurteilen …

J  … und dass diese Unterschutzstellung sogar solche Blüten treibt, dass auch andere Hölzer vom Zoll nicht abgefertigt werden bzw. in Deutschland von Zollamt zu Zollamt rumgeschickt werden - über diese Kundenerfahrung schreibe ich später mal.


Allerletzte Schlussbemerkung: Jetzt werden also längst gefällte Bäume, selbst Splitter von ihnen, aufwendiger und konstenintensiver geschützt als viele bedrohte Menschen auf diesem Planeten  - na toll …



-  Links  nur eine kleine subjektive Auswahl:

 Bundesamt für Naturschutz (BfN) - CITES-Startseite

 BfN: Ergebnisse CITES CoP17 (Artenschutzkonferenz Oktober 2016)

 BfN: Allgemeines zum Holz geschützter Arten; Links

 BfN: Holzliste geschützter Arten per 01.2017

 BfN: Genehmigungen für Musikinstrumente im Rahmen von Konzertreisen

 BfN: Musikinstrumentenbescheinigung für Instrumente im Reisegepäck

 BfN: Antragstellung online für „Musikinstrumentenbescheinigung“

 Antrag Vermarktungsgenehmigung-Musikinstrument bei NLWKN

 Background to CITES   nur in englisch / only in english

 Die zuständige European Commission, Environment, CITES, Enforcement Group

         veröffentlichte im Sommer 2017 eine FAQ

 PDF der EU-Kommission - leider wechselt die Internet-Adresse, daher nach

       „implementation_of_cites_cop17_listing_of_rosewood_clean.pdf“ suchen

 Natur- und Artenschutzamt Berlin … hier findet man auch Links zu den Bezirken

 Formular- Link für Berlin

 Thünen-Institut Hamburg - Holzartenbestimmung (Massivholz ab 95,00 Euro zzgl. MwSt.)

 Zoll - Generalzolldirektion - Zentrale Auskunft | Postfach 10 07 61 | 01077 Dresden

         Zoll online

 WISIA  -  Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz

         Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn

 wood-database.com … restricted-and-endangered-wood-species



Ich habe diese Informationen nach bestem aktuellem Wissen verfasst. -

Verbindliche Auskünfte erteilen das „Bundesamt für Naturschutz (aber Achtung, es ist nicht weisungberechtigt für die allein zuständigen Unteren Naturschutzbehörden!), das „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ (Legislative!), bedingt auch das „Umweltbundesamt“ und letztendlich die jeweils zuständige „Untere Naturschutzbehörde“ - in Berlin die Bezirksämter - (Exekutive)